Klare Regeln für Betrieb von Drohnen
11. Juli
2017
2017
Die sogenannte “Drohnenverordnung“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) vom 30. März 2017 regelt alles. Hier beispielhaft und nicht abschließend einige wichtige Auszüge in Stichpunkten:
1. über 0,25 kg Gesamtmasse ist durch den Eigentümer ein feuerfestes Kennzeichen mit seinem Namen und seiner Adresse anzubringen
2. über 2 kg Gesamtmasse benötigt der Steuerer einen Befähigungsnachweis (“Drohnen-Führerschein“)
Fragen? Ein Service der Rödel OHG
Link: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html