Die"Sieben Siegel" des BHG § 828 Deliktfähigkeit
26. August
2015
2015
Deliktsfähig ist eine Person, die nach dem Privatrecht § 828 BGB für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss.
Kinder ? Nur bedingt! Siehe Link ...leider kommt es hier immer zu Unstimmigkeiten!
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