Wer handelt - der haftet

Niemand kann Ihnen als Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer Ihrer hohen Verantwortung abnehmen. Aber es gibt eine Versicherung, die verhindern kann, dass Sie als Manager aufgrund von tatsächlichen oder vermeintlichen beruflichen Fehlentscheidungen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen einstehen müssen. Die Rede ist von der D&O- Versicherung - das Kürzel D&O steht für Directors and Liability. Diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde speziell auf die Organe juristischer Personen wie Aktiengesellschaften, GmbH und eingetragene Genossenschaften ausgelegt. Sie trägt maßgeblich dazu bei, Entscheidern die nötige Handlungsfreiheit zu verschaffen.

ENTSCHEIDER BRAUCHEN HANDLUNGSFREIHEIT

Individuelle Konzepte erstellen wir Ihnen

  • Vermögensschadenabsicherung
  • D&O Versicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Strafrechtsschutzversicherung

Eine Datei zur Angebotserstellungen erhalten Sie hier