Vorsorgevollmacht

Bereit für den Ernstfall

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handelt, wenn Sie selbst Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen können. Das hat Vorteile, doch es gibt einiges dabei zu beachten.

 

Vorsorgevollmacht und Betreuung

Eine Situation, in der Sie nicht mehr handlungs- bzw. geschäftsfähig sind, kann - unabhängig vom Alter - ganz plötzlich eintreten. Dann brauchen Sie einen gesetzlichen Vertreter. Für diesen Fall können Sie schon im Voraus eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten und festlegen, wofür diese gelten soll.

Eine von Ihnen bevollmächtigte Person kann sofort an Ihrer Stelle handeln, z. B. bei Bankgeschäften, in Behörden- und Versicherungsangelegenheiten oder bei der Entscheidung, wo und von wem Sie gepflegt werden sollen. Der Betreffende hat damit also die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen schnell und meist auch unbürokratisch zu regeln.

Betreuung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kommt ein gerichtliches Betreuungsverfahren in Gang, das erst einmal Zeit kostet: Am Ende legt das Gericht fest, wer Sie als Betreuer in welchem Aufgabenbereich gesetzlich vertritt. Haben Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche zuvor in einer Betreuungsverfügung festgehalten, kommt das Gericht Ihren Wünschen in der Regel, aber nicht zwingend, nach.

Anders als ein Vorsorgebevollmächtigter wird ein Betreuer vom Gericht überwacht und muss sich einige Rechtsgeschäfte, wie z. B. die Kündigung eines Mietvertrags, auch erst von diesem genehmigen lassen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über Ihren Anwalt/Notar und zu Versicherungsthemen über Ihre Rödel OHG.