Ran an die Rente vom Chef

12. Februar
2010

betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entgeltumwandlung und kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt - das sind 2009 2.592 Euro jährlich - in den Aufbau einer Betriebsrente investieren. Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit. Auch die Tarifparteien haben ein Interesse die betriebliche Altersversorgung zu fördern. In jüngster Zeit wird in zahlreichen Tarifverträgen sukzessive das populäre Modell der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung überführt, eingebracht. Dies ist beispielweise bei den Tarifverträgen Metall, Chemie sowie medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen der Fall. - Eigeninitiative gefragt - "Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge haben", sagt Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG in Erfurt, Buttstädt und Rastenberg. Die Folge: Nur etwa 47 Prozent der Beschäftigten in mittelständischen Betrieben nutzen diese Möglichkeit, wie eine Studie ergab. "In vielen kleinen und mittleren Utnernehmen gilt: Der Arbeitnehmer sollte auch von sich aus beim Arbeitgeber das Thema ansprechen", so der Geschäftsführer der Rödel OHG Sven Rödel. Die Betriebsrente ist eine klassische WIN-WIN-Situation: Zum einen steigert ein Arbeitgeber damit seine Attraktivität für Beschäftigte. Zum anderen spart auch er selbst Sozialabgaben: Das kann bis zu 200 Euro bei einem Beitrag von 1000 Euro ausmachen. Informieren Sie sich unter: www.rödel-ohg.de