Förderung Riester

17. Oktober
2016

In der Elternzeit eine Sonderregelung der Riester-Rente nutzen

Trotz der finanziell belastenden Zeit sollten Eltern das Sparen für ihre Altersvorsorge auch dann nicht einstellen. Denn hier greift eine Sonderregelung für Riester-Renten.  Zwar muss das Elternteil ohne eigenes Einkommen dadurch im ersten Jahr noch den Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Einkommens aus dem Vorjahr zahlen, profitiert aber anschließend. Denn ab dem zweiten Jahr der Elternzeit müssen Riester-Sparer nur den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen. Lesen Sie hier.

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