Die"Sieben Siegel" des BHG § 828 Deliktfähigkeit

26. August
2015

Deliktsfähig ist eine Person, die nach dem Privatrecht § 828 BGB für einen von ihr vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatz leisten muss.

Kinder ? Nur bedingt! Siehe Link  ...leider kommt es hier immer zu Unstimmigkeiten!

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