Tarifvertrag Apothekenangestellte zum 01.01.2012
2011
Tarif Vertragslösung für Angestellte in Apotheken
Zum 01.01.2012 wurde für Angestellte die in tarifvertraglich gebundenen bzw. angelehnten Apotheken arbeiten ein Zuschuß zur Rente in Form einer Betriebsrente vereinbart. Der Zuschuß errechnet sich nach der Arbeitszeit. Wir haben mit unserem Vertragspartner einen Rahmenvertrag vereinbart, welcher dem Tarifvertrag entspricht. Vorteil für Apotheken und Angestellte: - geringe Kosten, - hohe Verzinsung, - hohe Garantieleistungen, - schlanke Verwaltung - und bei Vereinbarung vor dem 01.01.2012 noch eine Garantiezins von 2,25%, danach noch 1,75%. Hier vor Ort in Mitteldeutschland stehen wir Ihnen gern zur Seite und berechnen Ihnen kostenfreie Angebote und beantworten Ihre Fragen persönlich.
Rufen Sie uns an. Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG in Erfurt, Buttstädt und Rastenberg