Hilfe für Helfer

11. Oktober
2010

Über 500.000 Vereine

Viele Menschen engagieren sich hierzulande in Vereinen oder Stiftungen. In Deutschland ist der Verein die häufigste Form einer Non Profit Organisation (NPO). Im Sommer 2008 gab es hierzulande insgesamt 554.401 eingetragene Vereine, die man am Kürzel "e. V." erkennt. Das sind über 6700 Vereine auf eine Million Bundesbürger. Spitzenreiter ist das Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 115.000 Vereinen, im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen führt allerdings das Saarland mit rund 9000 Vereinen pro Million Einwohner. Und diese Zahlen erfassen nur die im Vereinsregister eingetragenen Vereine. Der beliebteste Vereinszweck ist nach wie vor der Sport, gefolgt von der Freizeit- und Heimatpflege. - Worauf müssen Non Profit Organisationen achten? - Für NPOs stellt sich die Frage nach der notwendigen Absicherung vor allem im Bereich der reinen Vermögensschäden. Das sind Schäden, bei denen der finanzielle Verlust nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens ist, oder sich aus solchen ableitet. Bei der Frage nach der Absicherung von Risiken wird meist in erster Linie daran gedacht, Vereinsgebäude gegen Feuer zu schützen oder die Teilnehmer einer Sportveranstaltung gegen Verletzung abzusichern. Was viele aber nicht wissen: Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter und vor allem Organmitglieder von NPOs - also die Vorstände, Kuratoren, Präsidenten oder auch Beiräte, die die Organisation nach außen vertreten - können im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten privaten Vermögen für einen von ihnen verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Wenn die Sprache auf ihre Haftungssituation kommt, sind viele Organmitglieder von NPOs perplex, da sie sich der Risiken ihres meistens ehrenamtlichen Engagements gar nicht bewusst waren. - Was kann alles passieren? - Ein Schaden ist schneller passiert, als man denkt. So entstehen beispielsweise erhebliche Kosten für einen Verein, wenn der Vorstand die Mitglieder zu einem Vortrag eingeladen hat, aber dem Vortragenden ein falscher Termin genannt wurde. Die hierdurch entstehenden Ausfallkosten, wie für die Anreise von Referenten und Teilnehmern, können durchaus fünfstellige Summen erreichen. Ein ganz erhebliches Risiko - gerade für Organmitglieder - stellt der Verlust der Gemeinnützigkeit dar. Bei der Bestätigungen über Spenden im Rahmen des Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes kann das schnell kritisch werden: Wenn ein Organmitglied verantwortlich gemacht wird, die einschlägigen steuerlichen Vorgaben nicht beachtet zu haben, drohen ihm erhebliche finanzielle Konsequenzen in Form von Schadenersatzzahlungen, die bis zum wirtschaftlichen Ruin führen können. - Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es? - Eine Absicherung gerade der Organmitglieder gegen Vermögensschäden kann zum einen in Form einer D&O-Versicherung - man einer Art Berufshaftpflichtversicherung für Manager - geboten werden. Diese Art der Versicherung wurde grundsätzlich für die Manager von Kapitalgesellschaften konzipiert und hat sich inzwischen auch in Deutschland zu einem Standardprodukt entwickelt. Auch mit einer so genannten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können NPOs vorsorgen: Diese Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Folgen eines finanziellen Verlustes sowohl der NPO selbst, den versicherten Mitarbeitern und vor allem auch den vom Versicherungsschutz umfassten Organmitgliedern bei der Ausübung einer satzungsgemäßen Tätigkeit für die NPO. Sie greift zum Beispiel bei fehlerhafter Beratung von Mitgliedern in rechtlichen und steuerlichen Fragen, fehlerhafter Durchführung von Gehaltsabrechnungen oder Fehlern bei der Durchführung von Veranstaltungen. Eine besonders elegante Möglichkeit der Absicherung stellt die Kombination der beiden geschilderten Versicherungsvarianten dar. In der Basis besteht damit über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für zum Beispiel den Verein, die Stiftung, die versicherten Organmitglieder und Mitarbeiter - allerdings nur für satzungsmäßige Tätigkeiten. Für diejenigen Organmitglieder, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind, das meist die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit betrifft, wird dann zusätzlich ein erweiterter Versicherungsschutz im Rahmen der D&O - Versicherung abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie unter „http://www.rödel-ohg.de“. Sven Rödel Geschäftsführer