Koffer weg - wer zahlt?

12. Juli
2010

Jedes Jahr verschwinden bei Flügen weltweit 1,2 Millionen Gepäckstücke

Von den Airlines gibt es in der Regel nur eine dürftige Entschädigung. Für die Differenz zum tatsächlichen Wert des Kofferinhalts kommt eine Reisegepäckversicherung auf. Was gilt es zu beachten? Über 70 Millionen Fluggäste starten pro Jahr von deutschen Flughäfen. In den Osterferien sind es allein am Düsseldorfer Flughafen mehr als 70.000 Passagiere. Das Gepäck der Urlauber und Geschäftsreisenden immer ans richtige Ziel zu bringen, ist eine logistische Meisterleistung. Und manchmal geht dabei auch etwas schief. Wie die internationale Verbraucherorganisation AUC (Air Transport Users Council, London) berichtet, gehen weltweit jährlich 1,2 Millionen Gepäckstücke bei den Airlines unwiederbringlich verloren. In Relation zu den insgesamt drei Milliarden beförderten Gepäckstücken ist das wenig. Für den, der im Urlaub oder auf Geschäftsreise plötzlich ohne Kleidung dasteht, ist es mehr als ärgerlich. - Der erste Weg führt zum Fundbüro - Wer am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer gewartet hat, muss sich entweder am Gepäckschalter des Flughafens melden oder auf großen Flughäfen am "Lost and found"-Schalter der jeweiligen Airline. Ist der Koffer nicht nur fehlgeleitet, sondern taucht gar nicht mehr auf, hat man das Recht auf Kompensation. Jedenfalls von Fluggesellschaften der Länder, die dem so genannten Montrealer Übereinkommen von 2004 beigetreten sind, darunter die EU, die USA, Kanada und Japan. Um die Entschädigung zu beantragen, muss der Airline in einem Formular der Kofferinhalt einzeln aufgelistet werden - mit Beschreibung, Kaufbetrag und jeweiligem Kaufdatum. Die Entschädigung der Fluggesellschaft bemisst sich nach dem Zeitwert des Kofferinhalts, nicht nach der Summe, die für die Wiederbeschaffung nötig ist. Außerdem erstattet die Airline den entstandenen Schaden nur bis zu maximal 1200 Euro.- Neuwert oder Zeitwert? Auf die Bedingungen achten! - Allein das AUC verzeichnete in den vergangenen vier Jahren über 2000 schriftliche Beschwerden über schlechte Entschädigungsleistungen. Und üppig ist die Kompensation der Airlines ohnehin nicht. Wer nicht nur ein paar T-Shirts, sondern hochwertige Kleidung im Gepäck hat, kann es mit einer Reisegepäckversicherung absichern. "Bei der Wahl der Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass verlorengegangene Gegenstände zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden", rät Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG aus Erfurt, Buttstädt und Rastenberg. "Beim Zeitwertersatz kann es sein, dass man für einen fünf Jahre alten Mantel fast gar nichts ersetzt bekommt, man den Neukauf praktisch aus eigener Tasche bezahlen muss." Die Bedingungen genau zu lesen, empfiehlt sich schon beim Kofferpacken: Wer seine Kamera in die Reisetasche steckt, kann z.B. bei der Allianz mit einem Ersatz in Höhe von bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme rechnen. Das gleiche gilt für Schmuck und Pelze. "Es ist immer sicherer, die Foto- oder Videokamera im Handgepäck mitzunehmen", sagt Sven Rödel. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Bargeld oder Reiseschecks, in der Regel auch Laptops und Handys.- Über die Reisegepäckversicherung- Reisegepäckversicherungen können entweder nur für die jeweilige Reise bei der Flugbuchung im Reisebüro beziehungsweise im Internet abgeschlossen werden oder mit einer längeren Laufzeit, was sich für Vielreisende empfiehlt. Die gängige Versicherungssumme bei der Allianz ist 5.000 Euro, die Summe verdoppelt sich bei Reisen ab vier Tagen automatisch auf 10.000 Euro. Für einen Jahresbeitrag von rund 280 Euro wird der Kofferinhalt zum Neuwert ersetzt und man ist auf beliebig vielen Reisen weltweit abgesichert. Auch dann, wenn beispielsweise Diebe ins Hotelzimmer einbrechen und das Gepäck entwenden. Weitere Informationen unter

www.rödel-ohg.de, Sven Rödel Geschäftsführer der Rödel OHG in Erfurt, Rastenberg und Buttstädt