Tierhalter-Haftpflicht für Pferdebesitzer

05. Juli
2010

Risiko für Pferdefreunde: Tierliebe kann teuer werden

Mehr als eine Million Pferde und Ponys gibt es in Deutschland, rund 1,5 Millionen Deutsche betreiben regelmäßig Pferdesport. Jahr für Jahr richten Pferde viele Personen- und Sachschäden an. Auch wenn Pferdehalter schuldlos sind, müssen sie den Schaden ersetzen. Durch die Privat-Haftpflichtversicherung ist das Pferd nicht mitversichert - eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich.Corinna B. hatte ihr Pferd im vergangenen Sommer nach einem Ausritt in den Stall zurückgebracht. Versehentlich hatte sie den Riegel der Pferdebox nicht richtig geschlossen. Das Pferd konnte die Tür aufdrücken und brach aus. Auf einer nahe gelegenen Landstraße kollidierte das Pferd mit einem PKW, ein weiterer Pkw fuhr auf den ersten auf. Einer der Pkw-Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt, der andere war über ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Die Pkw-Fahrer machen gegen Corinna B. Zahlungsansprüche von Höhe von insgesamt 620.000 Euro geltend: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und Sachschaden. Der Pferdehalter haftet immer Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. "Für den Gesetzgeber handeln Tiere irrational. Der Tierhalter ist daher für alles verantwortlich, was sein Tier anrichtet: Wenn ein Pferd einen Personen- oder Sachschaden verursacht, ob beim Reiten oder auf der Koppel, haftet der Pferdehalter immer, die Betroffenen können Schadenersatz verlangen. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine potenzielle Gefahr dar (Gefährdungshaftung), deshalb ist es für den Gesetzgeber irrelevant, ob dem Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können dessen Schadenersatzansprüche einschränken.Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen können schnell sechsstellige Summen erreichen. Ein Pferd kann seinen Halter also finanziell ruinieren.Spezielle Absicherung notwendig Während für Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel oder Hauskatzen in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ausreicht, ist für Hunde und Pferde eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie tritt ein, wenn andere durch das Verhalten des Pferdes Schaden erleiden und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ersatz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verlangen. Sind die Schadenersatzforderungen berechtigt, schafft die Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Sache aus der Welt und zahlt, was der Pferdehalter ersetzen muss – bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn die Forderungen ungerechtfertigt oder zu hoch sind, der Pferdehalter also gar nicht zahlen muss, setzt die Versicherung das gute Recht für ihren Kunden durch und wehrt diese Forderungen kostenfrei ab. Da es laut Bürgerlichem Gesetzbuch keine Haftungshöchstgrenzen gibt, ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme erforderlich. Empfohlen werden 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Allianz zum Beispiel ist der Haftpflicht-Versicherungsschutz zu dieser Versicherungssumme für ein Pferd ab 140 Euro im Jahr zu haben. Versicherungsschutz besteht für Schäden in Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufhalten bis zu zwei Jahren weltweit. Versichert sind neben dem Halter auch der nicht gewerbsmäßige Mit-Eigentümer, Mit-Halter, Reitbeteiligte, Reiter und Hüter des Pferdes. Alle Informationen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gibt es bei der Rödel OHG weitere Informationen unter http://www.rödel-ohg.de. Sven Rödel, Geschäftsführer der Rödel OHG